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Deckbedingungen Station GrunderDie Hengststation Grunder hat eine enge Zusammenarbeit mit der Reproduktionsanstalt NPZ Bern, sowie dem Niedersächsischen Landgestüt Celle. Für die Schweiz vertritt die Hengsstation Grunder die zugelassenen Hengste exklusiv. Die Hengststation Grunder arbeitet aber auch mit der Reprotuktionsanstalt in Avenches gut zusammen. Nach Wunsch wird selbstverständlich an alle Besamungstierärzte Samen geliefert.
ALLGEMEINE DECKBEDINGUNGEN 2012 HENGSTSTATION GRUNDER Die Hengststation Grunder hat eine enge Zusammenarbeit mir der Reproduktionsanstalt NPZ Bern, sowie dem Niedersächsischen Landgestüt Celle. Für die Schweiz vertritt die Hengststation Grunder die zugelassenen Hengste exklusiv. Die Hengststation Grunder arbeitet aber auch mit der Reproduktionsanstalt in Avenches zusammen. Nach Wunsch wird selbstverständlich an alle Besamungstierärzte in der Schweiz Samen geliefert. · Es gelten die Deckbedingungen der Hengststation Grunder und in Ergänzung die Bedingungen der Reproduktionsanstalt NPZ Bern und des Niedersächsischen Landgestüt Celle und den Privathengshalter von GB Scendix und Salut Bonheur. · Samenbestellungen müssen Werktags bis spätestens 9.00 Uhr erfolgen, Wochenende auf Anfrage. · Die Decktaxe ist beim ersten Samenversand zu bezahlen, bzw. wird mit dem ersten Samenversand verrechnet. · Für die Lieferung von Samen ist vorgängig mit der Hengststation Grunder oder dem NPZ ein Besamungsvertrag abzuschliessen. Zusätzlich muss eine Kopie der Abstammung oder des Deckscheines der Stute abgegeben werden. · Die Kosten für den Samenversand sind nicht in der Decktaxe inbegriffen und gehen zu Lasten des Züchters. Der Samen wird per Postexpress verschickt. Die Kosten inkl. allfälliger Zollgebühren werden dem Züchter in Rechnung gestellt. · Importfrischsamen wird per Kurierexpress verzollt, geliefert und entsprechend verrechnet. · Versandcontainer müssen umgehend auf eigene Kosten zurückgeschickt werden · Die Hengststation Grunder, respektive die entsprechende Reproduktionsstationen sind für die Vorbereitung und den Versand der Samendosen verantwortlich, jedoch nicht für deren Beförderung. · Sollte der Hengst bzw. sein Samen nicht verfügbar sein garantiert die Hengststation Grunder in keinem Fall eine Samenlieferung und entschädigt auch nicht den Stutenbesitzer. Samenbestellungen sind bei folgenden Stellen möglich: Hengststation Grunder Reproduktionsanstalt NPZ Schlossmattstrasse 52 Mingerstrasse 3 CH-3415 Hasle-Rüegsau CH-3014 Bern Tel + 41 79 456 55 27 Dr. Stefan Bettschen Fax +41 34 461 66 73 Tel + 41 79 344 81 58 E-Mail sandra.bauen@grunder.ch Fax +41 31 336 13 14 Dokumente zum Downloaden: Deckbedingungen 2012 (55 KB)
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| Hans & Sandra Grunder-Bauen, Gerbestrasse 16, CH-3415 Hasle-Rüegsau +41 (0) 79 300 29 87, Fax +41 (0)34 461 66 73 |